Schätzen Sie eine unverbindliche Abfindungsspanne und ordnen Sie die steuerliche Wirkung ein — kostenlos, anonym, in 5 Minuten.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland grundsätzlich nicht. Als unverbindliche Orientierung wird häufig eine Faustformel genannt: 0,5–1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Dieser kostenlose Rechner zeigt diese Spanne und ordnet die steuerliche Wirkung (§ 34 EStG) ein.
Wichtig: Unterschreiben Sie nichts bevor Sie Ihre Position kennen.
Von der Faustformel-Spanne bis zum Steuer-Überblick
Eingabe von Gehalt und Dauer. Wir zeigen die unverbindliche Spanne (0,5–1,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr) — kein gesetzlicher Anspruch.
Wir nennen neutral, welche Umstände (z. B. Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratsanhörung) in der Praxis eine Rolle spielen können.
Grobe Schätzung des Steuerabzugs und der möglichen Entlastung über die Fünftelregelung (§ 34 EStG, über die Einkommensteuererklärung).
Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt, riskiert eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und eine Kürzung des Anspruchszeitraums um ein Viertel. Unser Rechner zeigt Ihnen, wie Sie eine Überbrückungszahlung verhandeln oder ob es günstiger ist, auf eine reguläre Kündigung zu warten.
Umfassende Analyse aller relevanten Faktoren
Unverbindliche Orientierung: 0,5–1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Kein gesetzlicher Anspruch, keine erfundene Einzelzahl.
Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz, Betriebsratsanhörung: neutrale Informationen zu Umständen, die relevant sein können — ohne Bewertung Ihres Einzelfalls.
Grobe Schätzung mit und ohne Fünftelregelung (§ 34 EStG). Hinweis: Die Entlastung gibt es seit 2025 nur über die Einkommensteuererklärung.
Bei Aufhebungsvertrag: automatische Warnung vor der 12-wöchigen Sperrzeit (§ 159 SGB III) mit konkreten Gegenmaßnahmen.
Neutrale Hinweise: Worauf Sie achten können und was vor einer Unterschrift zu bedenken ist — keine individuelle Handlungsempfehlung.
Vollständige Auswertung mit Ihren Abfindungsdaten, Berechnungsgrundlagen und rechtlichen Informationen.
Diese Informationen wurden auf Basis aktueller deutscher Gesetzgebung zusammengestellt.
Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Als unverbindliche Faustformel wird häufig genannt: 0,5–1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die in § 1a KSchG genannte Regelabfindung (0,5 pro Jahr) gilt nur im Sonderfall einer betriebsbedingten Kündigung mit ausdrücklichem Abfindungsangebot gegen Klageverzicht. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) erlaubt es, Abfindungen steuerlich günstiger zu behandeln. Vereinfacht gesagt: Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung über 5 Jahre verteilt — das senkt die effektive Steuerlast durch die niedrigere Progression erheblich. Bei einer Abfindung von 30.000 € können Sie so mehrere Tausend Euro Steuern sparen.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, verhängt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit (§ 159 SGB III). Sie erhalten in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Außerdem verkürzt sich der Anspruchszeitraum um ein Viertel. Verhandeln Sie daher immer eine Überbrückungszahlung oder warten Sie auf eine reguläre Kündigung.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Mitarbeitern eine Sozialauswahl treffen (§ 1 Abs. 3 KSchG): Wer zuletzt eintrat, wer jünger ist oder weniger Unterhaltspflichten hat, wird zuerst entlassen. Fehler dabei machen die Kündigung anfechtbar — und sind Ihr stärkstes Verhandlungsargument für eine höhere Abfindung.
Eine anwaltliche Beratung ist insbesondere sinnvoll bei Sonderkündigungsschutz, bei Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigung, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags oder wenn der Arbeitgeber Druck zu einer sofortigen Unterschrift macht. Kostenlose oder günstige Erstberatung bieten der Deutsche Anwaltverein (anwaltauskunft.de), Gewerkschaften und Verbraucherzentralen.
Die vollständige Einschätzung mit Faustformel-Spanne, neutralen Hinweisen und Steuer-Überblick ist kostenlos.
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