Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Mangelfall, Wechselmodell und Ehegattenunterhalt — kostenlos und anonym in 5 Minuten.
Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 mit 15 Einkommensgruppen und Altersstufen. Dieser kostenlose Rechner berechnet den Unterhalt unter Berücksichtigung von Selbstbehalt, Mangelfall und Wechselmodell.
Wichtig: Unterhalt kann rückwirkend ab dem Datum der Aufforderung verlangt werden (§ 1613 BGB).
Von der Eingabe bis zum vollständigen Ergebnis
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen, Kinder und Altersgruppen, ggf. Einkommen des anderen Elternteils.
Bereinigtes Einkommen, Düsseldorfer Tabelle 2026, Kindergeldabzug, Selbstbehalt-Prüfung, Mangelfall-Analyse.
Was-wäre-wenn: Einkommensschieber simulieren den Einfluss von Gehaltsänderungen auf den Unterhalt.
Kindesunterhalt kann laut § 1613 BGB möglicherweise erst ab dem Zeitpunkt rückwirkend geltend gemacht werden, zu dem der Unterhaltspflichtige schriftlich informiert wurde. Eine frühzeitige Dokumentation könnte daher wichtig sein.
Vollständige Unterhaltsbemessung nach aktuellem Recht
15 Einkommensgruppen × 4 Altersstufen. Automatische Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens mit 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen.
Automatische Prüfung ob der Selbstbehalt (1.450 € erwerbstätig / 1.200 € nicht erwerbstätig) gewahrt ist — mit Mangelfall-Warnung.
Wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltsverpflichtungen reicht: anteilige Verteilung nach gesetzlicher Rangfolge. Minderjährige Kinder haben Vorrang.
Berechnung nach BGH XII ZB 161/15: Gesamtbedarf auf Basis des kombinierten Einkommens, hälftige Kindergeld-Anrechnung, proportionaler Ausgleich zwischen den Eltern.
Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelicher Unterhalt (§ 1569 ff. BGB) per Differenzmethode: 45 % der Einkommensdifferenz bei erwerbstätigem Unterhaltspflichtigen, sonst 50 % (Halbteilungsgrundsatz) — Düsseldorfer Tabelle 2026, Abschnitt B.
Vollständige Unterhaltsauswertung mit Ihren Berechnungsdaten und rechtlichen Grundlagen — wenn der andere Elternteil zu wenig zahlt.
Diese Informationen wurden auf Basis aktueller deutscher Gesetzgebung zusammengestellt.
1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom Nettoeinkommen werden 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (mind. 50 €, max. 150 €). 2. Einkommensgruppe bestimmen: Das bereinigte Einkommen wird einer der 15 Gruppen der Düsseldorfer Tabelle zugeordnet. 3. Bedarf ablesen: Anhand der Altersstufe des Kindes (0–5, 6–11, 12–17, ab 18) wird der Tabellenbetrag bestimmt. 4. Kindergeld abziehen: Für minderjährige Kinder wird das halbe Kindergeld (129,50 €) abgezogen; für volljährige Kinder das volle Kindergeld (259 €). Das Ergebnis ist der monatliche Barunterhalt.
Der Selbstbehalt ist das Minimum, das dem Unterhaltspflichtigen nach der Zahlung verbleiben muss. 2026: Erwerbstätig gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 €/Monat; nicht erwerbstätig: 1.200 €/Monat. Wird der Selbstbehalt unterschritten, liegt ein Mangelfall vor (§ 1609 BGB). Die verfügbare Masse wird dann nach der gesetzlichen Rangfolge verteilt: minderjährige Kinder haben höchste Priorität.
Im Wechselmodell (ca. 50/50 Betreuung) wird der Gesamtbedarf der Kinder auf Basis des kombinierten Einkommens beider Elternteile ermittelt (BGH XII ZB 161/15). Vom Bedarf wird zunächst das halbe Kindergeld je Kind abgezogen (§ 1612b BGB). Den verbleibenden Barbedarf tragen die Eltern anteilig nach ihren Einkommen; da beide durch die hälftige Betreuung bereits die Hälfte abdecken, zahlt der höher verdienende Elternteil nur die Differenz als Ausgleich. Bei gleichem Einkommen ist der Ausgleich 0 €. Ein etwaiger Mehrbedarf des Doppelhaushalts wird individuell bestimmt und hier nicht pauschal aufgeschlagen.
Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt während der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Er sichert den gewohnten Lebensstandard. Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) greift nach der Scheidung nur bei einem der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände (z.B. Kinderbetreuung, Krankheit, Alter). Er kann zeitlich befristet werden (§ 1578b BGB). Beide werden nach der Differenzmethode berechnet: Ist der Unterhaltspflichtige erwerbstätig, beträgt die Quote 45 % der Einkommensdifferenz (Erwerbstätigenbonus); ist er nicht erwerbstätig, gilt die Halbteilung mit 50 % (Düsseldorfer Tabelle 2026, Abschnitt B).
Kindesunterhalt kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem der Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde zu zahlen (§ 1613 BGB). Wichtig: Die Aufforderung muss schriftlich erfolgen und den Zahlungsbeginn klar benennen. Für die Zeit davor ist ein Rückgriff nur in engen Ausnahmen möglich (z.B. Verzug, rechtshängige Klage). Eine formelle Aufforderung kann den Zeitpunkt dokumentieren.
Die vollständige Unterhaltsberechnung — inklusive Düsseldorfer Tabelle 2026, Selbstbehalt-Prüfung, Mangelfall, Wechselmodell und Szenario-Analyse — ist kostenlos.
Die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle 2026 sind auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten (Anmerkung A der Tabelle). Bei nur einem Unterhaltsberechtigten stuft der Rechner deshalb eine Einkommensgruppe höher ein (Heraufstufung), bei drei oder mehr entsprechend niedriger. Zusätzlich prüft der Rechner den Bedarfskontrollbetrag: Bliebe dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung weniger als der Kontrollbetrag der Gruppe, wird in die nächstniedrigere Gruppe gewechselt (Anmerkung A der Tabelle). Beide Anpassungen werden im Ergebnis ausgewiesen; im Einzelfall kann das Gericht abweichen.
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