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Ist Ihre Miete zu hoch?

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihre Miete die Mietpreisbremse verletzt — kostenlos, anonym und schnell.

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieser kostenlose Rechner prüft anhand offizieller Mietspiegel 2025, ob Ihre Miete die gesetzliche Obergrenze möglicherweise überschreitet.

Durchschnittliche Überzahlung in München: €220 pro Monat · €2.640 pro Jahr

So einfach geht's

In 4 Schritten zur rechtlichen Klarheit

1

Adresse eingeben

Ihre Adresse bestimmt, welcher Mietspiegel gilt und wie hoch Ihre Wohnlage ist.

2

Wohnungsdaten eintragen

Wohnfläche, Baujahr und Zimmeranzahl — alles steht in Ihrem Mietvertrag.

3

Sofortergebnis erhalten

Wir vergleichen Ihre Miete mit der gesetzlichen Obergrenze und zeigen die Differenz.

4

Ergebnisse nutzen

Erhalten Sie Ihre vollständige Auswertung und entscheiden Sie, welche nächsten Schritte für Sie passen.

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Andere Anbieter nehmen bis zu 30% Ihrer Rückzahlung. Wir nehmen 9,90 € – einmalig.

Sofortergebnis in 2 Minuten

Keine Wartezeit, keine Erstberatung, kein Formular. Ergebnis sofort.

Kostenlos – immer

Die Mietpreisprüfung ist und bleibt gratis. Kein Konto nötig.

Vollständige Auswertung

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Auf Basis aktueller Gesetze

Berechnung basiert auf dem offiziellen Mietspiegel und dem aktuellen BGB.

Transparent erklärt

Keine Blackbox. Sie sehen genau, wie wir rechnen und worauf die Grenze basiert.

Datensparsamkeit

Keine personenbezogenen Daten gespeichert. Berechnungsparameter werden anonym zur Qualitätssicherung erfasst — nie verkauft oder weitergegeben.

Wie hoch ist Ihre Miete im Vergleich?

Jeder Monat ohne Prüfung ist ein Monat, in dem Sie möglicherweise zu viel zahlen. Jetzt kostenlos prüfen.

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Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: April 2025
Offizielle Quellen
  • § 556d BGB — Mietpreisbremse
  • Mietspiegel München 2025
  • § 556g BGB — Rügepflicht

Diese Informationen wurden auf Basis aktueller deutscher Gesetzgebung zusammengestellt.

Häufige Fragen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Neuvertragsmiete auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel). Sie gilt in 285+ Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wurde.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter notwendig. Ab dem Eingang könnte eine Rückforderung der Überzahlung möglich sein. Für konkrete nächste Schritte empfehlen wir den Mieterverein.

Gilt die Mietpreisbremse für meine Wohnung?

In den meisten Fällen ja – wenn die Wohnung vor Oktober 2014 erstmals vermietet wurde und sich in einer der 285+ Gemeinden befindet. Ausnahmen: Neubau nach 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen (§ 556f BGB).

Wie weit zurück ist eine Rückforderung zu viel bezahlter Miete möglich?

Seit der Reform 2020 (§ 556g Abs. 2 BGB): ab Eingang der Mitteilung beim Vermieter. Eine frühzeitige Prüfung lohnt sich — möglicherweise rückwirkend bis zu 30 Monate.

Was kostet das?

Die Mietpreisprüfung und das Ergebnis sind komplett kostenlos.

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