Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihre Miete die Mietpreisbremse verletzt — kostenlos, anonym und schnell.
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieser kostenlose Rechner prüft anhand offizieller Mietspiegel 2025, ob Ihre Miete die gesetzliche Obergrenze möglicherweise überschreitet.
Durchschnittliche Überzahlung in München: €220 pro Monat · €2.640 pro Jahr
In 4 Schritten zur rechtlichen Klarheit
Ihre Adresse bestimmt, welcher Mietspiegel gilt und wie hoch Ihre Wohnlage ist.
Wohnfläche, Baujahr und Zimmeranzahl — alles steht in Ihrem Mietvertrag.
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Jetzt Miete prüfenDiese Informationen wurden auf Basis aktueller deutscher Gesetzgebung zusammengestellt.
Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Neuvertragsmiete auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel). Sie gilt in 285+ Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wurde.
Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter notwendig. Ab dem Eingang könnte eine Rückforderung der Überzahlung möglich sein. Für konkrete nächste Schritte empfehlen wir den Mieterverein.
In den meisten Fällen ja – wenn die Wohnung vor Oktober 2014 erstmals vermietet wurde und sich in einer der 285+ Gemeinden befindet. Ausnahmen: Neubau nach 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen (§ 556f BGB).
Seit der Reform 2020 (§ 556g Abs. 2 BGB): ab Eingang der Mitteilung beim Vermieter. Eine frühzeitige Prüfung lohnt sich — möglicherweise rückwirkend bis zu 30 Monate.
Die Mietpreisprüfung und das Ergebnis sind komplett kostenlos.
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