§ 556 BGBNebenkostenabrechnung prüfen
§ 556 BGB

Nebenkostenabrechnung prüfen

Haben Sie eine Betriebskostenabrechnung erhalten? Prüfen Sie in 3 Minuten, ob Frist, Rechenweg und Kostenarten möglicherweise fehlerhaft sind — kostenlos und schnell.

Die Betriebskostenabrechnung muss nach § 556 BGB und der BetrKV korrekt erstellt werden: Fristwahrung, zulässige Kostenarten und rechnerische Richtigkeit. Dieser kostenlose Prüfer analysiert Ihre Abrechnung auf mögliche Fehler.

§ 556 BGB
Gesetzliche Grundlage
12 Mo.
Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3)
BetrKV
Betriebskostenverordnung
100 %
Kostenlose Prüfung
Neu: KI-gestützte PDF-Prüfung

PDF hochladen — KI prüft alles automatisch

Laden Sie Ihre Nebenkostenabrechnung hoch. Die KI liest alle Positionen aus und prüft sie sofort nach § 2 BetrKV, HeizKV und TKG § 78 (Kabelgebühren seit Juli 2024).

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Wichtig: WiderspruchsfristMieter haben grundsätzlich 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Wird diese Frist versäumt, können Einwendungen verloren gehen — auch wenn die Abrechnung fehlerhaft ist.

Was prüfen wir?

Fristprüfung automatisch

Hat der Vermieter die 12-Monatsfrist eingehalten? Bei Überschreitung ist die Nachzahlung ausgeschlossen.

Rechenfehler erkennen

Wir prüfen Ihren Kostenanteil gegen den Verteilerschlüssel und erkennen Über- oder Unterberechnungen.

Nicht umlagefähige Kosten

Verwaltungskosten, Instandhaltung, Leerstand — diese Kosten dürfen nicht auf Sie umgelegt werden.

Detaillierte Auswertung

Bei Fehlern erhalten Sie eine detaillierte Auswertung aller Beanstandungen nach § 556 BGB.

Potenzielle Ersparnis

Sie sehen direkt, wie viel möglicherweise zu viel berechnet wurde — mit rechtlicher Einordnung.

Datensparsamkeit

Keine Datenspeicherung. Alle Berechnungen laufen lokal in Ihrem Browser.

So funktioniert es

  1. 1

    Abrechnungszeitraum eingeben

    Start, Ende und Empfangsdatum der Abrechnung — für die Fristprüfung nach § 556 Abs. 3 BGB.

  2. 2

    Wohnungsdaten angeben

    Ihre Wohnfläche und die Gesamtfläche des Gebäudes für die Verteilerschlüssel-Prüfung.

  3. 3

    Kostenpositionen eintragen

    Alle Positionen aus der Abrechnung: Kostenart, Gesamtkosten, Ihr Anteil, Verteilerschlüssel.

  4. 4

    Ergebnis & nächste Schritte

    Sofortergebnis mit allen Fehlern und rechtlicher Einordnung. Informationen zu möglichen nächsten Schritten.

Jetzt kostenlos prüfen

Keine Anmeldung erforderlich. Ergebnis in 3 Minuten.

Abrechnung prüfen

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: April 2025
Offizielle Quellen
  • § 556 BGB — Betriebskosten
  • § 2 BetrKV
  • HeizKV

Diese Informationen wurden auf Basis aktueller deutscher Gesetzgebung zusammengestellt.

Häufige Fragen

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) schlüsselt auf, welche laufenden Kosten des Gebäudes (Wasser, Heizung, Müll, etc.) auf die Mieter umgelegt werden. Der Vermieter rechnet die monatlichen Vorauszahlungen gegen die tatsächlichen Kosten ab.

Bis wann muss der Vermieter abrechnen?

Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt haben (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Abrechnung später, verfällt die Nachzahlungsforderung — Sie müssen nichts zahlen.

Welche Kosten dürfen nicht umgelegt werden?

Nicht umlagefähig sind laut BetrKV und § 556 BGB: Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Leerstandskosten, Hypothekenzinsen, Abschreibungen und Rechtskosten. Tauchen diese in Ihrer Abrechnung auf, können Sie widersprechen.

Was ist der Verteilerschlüssel?

Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten auf die Mieter verteilt werden. Üblich sind Wohnfläche (anteilige m²), Personenzahl oder Verbrauch (für Heizung/Wasser). Der Vermieter muss den verwendeten Schlüssel angeben und darf ihn nicht willkürlich ändern.

Wie erhebe ich Widerspruch?

Widerspruch muss schriftlich innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung eingelegt werden (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Im Widerspruch sollten alle beanstandeten Punkte mit rechtlicher Begründung aufgeführt werden. Unser Tool erstellt dieses Schreiben automatisch.

Kann ich Einsicht in die Belege verlangen?

Ja. Sie haben das Recht, alle Originalbelege einzusehen (§ 259 BGB i.V.m. § 556 BGB). Der Vermieter muss Ihnen Kopien oder Einsicht innerhalb einer angemessenen Frist gewähren. Verweigert er dies, können Sie die Abrechnung bestreiten.

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