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Mietpreisbremse Bremen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Bremen zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Bremen 2024.

Hinweis: Für Bremen verwenden wir Schätzwerte. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir den örtlichen Mieterverein.
Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 01.11.2015
§ 556d BGB

Gilt die Mietpreisbremse in Bremen?

Ja — Bremen (Bremen) ist seit dem 01.11.2015 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Bremen 2024 (https://www.bauumwelt.bremen.de/wohnen/mietspiegel-3795).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Bremen

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Bremen?

Die Vergleichsmiete in Bremen hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Bremen 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Bremen?

In Bremen gilt die Mietpreisbremse seit 01.11.2015. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was kann ich tun, wenn meine Miete möglicherweise zu hoch ist?

Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Neubauwohnungen in Bremen?

Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Ist die Mietpreisbremse in Bremen verfassungsgemäß?

Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Bremen wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.

Letzte Aktualisierung: April 2025