Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt

Mietpreisbremse Dessau-Roßlau

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Dessau-Roßlau zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Dessau-Roßlau 2024.

Hinweis: Für Dessau-Roßlau verwenden wir Schätzwerte. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir den örtlichen Mieterverein.
Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit n/a
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Dessau-Roßlau?

Ja — Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) ist seit dem n/a als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Dessau-Roßlau 2024 (https://www.dessau-rosslau.de/).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Dessau-Roßlau

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Dessau-Roßlau?

Die Vergleichsmiete in Dessau-Roßlau hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Dessau-Roßlau 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Dessau-Roßlau?

In Dessau-Roßlau gilt die Mietpreisbremse seit n/a. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.