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Mietpreisbremse Dresden

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Dresden zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Dresden 2025.

Mietspiegel 2025
Verordnung gilt seit 01.07.2022
§ 556d BGB

Gilt die Mietpreisbremse in Dresden?

Ja — Dresden (Sachsen) ist seit dem 01.07.2022 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Dresden 2025 (https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Mietspiegel_Dresden_2025.pdf).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Dresden

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Dresden?

Die Vergleichsmiete in Dresden hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Dresden 2025 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Dresden?

In Dresden gilt die Mietpreisbremse seit 01.07.2022. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was kann ich tun, wenn meine Miete möglicherweise zu hoch ist?

Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Neubauwohnungen in Dresden?

Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Ist die Mietpreisbremse in Dresden verfassungsgemäß?

Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Dresden wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.

Letzte Aktualisierung: April 2025