Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Frankfurt am Main zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Frankfurt am Main 2024.
Ja — Frankfurt am Main (Hessen) ist seit dem 27.11.2015 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Frankfurt am Main 2024 (Frankfurter Mietspiegel 2024 (qualifizierter Mietspiegel §558d BGB), gültig 01.06.2024–31.05.2026, Stadtplanungsamt Frankfurt am Main).
Die Vergleichsmiete in Frankfurt am Main hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Frankfurt am Main 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.
In Frankfurt am Main gilt die Mietpreisbremse seit 27.11.2015. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.
Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.
Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Frankfurt am Main wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.