Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg

Mietpreisbremse Freiburg im Breisgau

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Freiburg im Breisgau zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Freiburg im Breisgau 2024.

Hinweis: Für Freiburg im Breisgau verwenden wir Schätzwerte. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir den örtlichen Mieterverein.
Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 01.11.2015
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Freiburg im Breisgau?

Ja — Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) ist seit dem 01.11.2015 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Freiburg im Breisgau 2024 (https://www.freiburg.de/pb/231205.html).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Freiburg im Breisgau

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Freiburg im Breisgau?

Die Vergleichsmiete in Freiburg im Breisgau hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Freiburg im Breisgau 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Freiburg im Breisgau?

In Freiburg im Breisgau gilt die Mietpreisbremse seit 01.11.2015. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.