Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Halle (Saale) zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Halle (Saale) 2023.
Ja — Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) ist seit dem n/a als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Halle (Saale) 2023 (https://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Wohnen/Mietspiegel/).
Die Vergleichsmiete in Halle (Saale) hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Halle (Saale) 2023 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.
In Halle (Saale) gilt die Mietpreisbremse seit n/a. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.
Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.
Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Halle (Saale) wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.