Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt

Mietpreisbremse Halle (Saale)

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Halle (Saale) zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Halle (Saale) 2023.

Hinweis: Für Halle (Saale) verwenden wir Schätzwerte. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir den örtlichen Mieterverein.
Mietspiegel 2023
Verordnung gilt seit n/a
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Halle (Saale)?

Ja — Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) ist seit dem n/a als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Halle (Saale) 2023 (https://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Wohnen/Mietspiegel/).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Halle (Saale)

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Halle (Saale)?

Die Vergleichsmiete in Halle (Saale) hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Halle (Saale) 2023 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Halle (Saale)?

In Halle (Saale) gilt die Mietpreisbremse seit n/a. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.