Hamm · Nordrhein-WestfalenMietpreisbremse Hamm
Hamm · Nordrhein-Westfalen

Mietpreisbremse Hamm

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Hamm zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Hamm 2025.

Mietspiegel 2025
Verordnung gilt seit n/a
§ 556d BGB

Gilt die Mietpreisbremse in Hamm?

Ja — Hamm (Nordrhein-Westfalen) ist seit dem n/a als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Hamm 2025 (https://www.hamm.de/mietspiegel).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Hamm

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Hamm?

Die Vergleichsmiete in Hamm hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Hamm 2025 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Hamm?

In Hamm gilt die Mietpreisbremse seit n/a. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was kann ich tun, wenn meine Miete möglicherweise zu hoch ist?

Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Neubauwohnungen in Hamm?

Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Ist die Mietpreisbremse in Hamm verfassungsgemäß?

Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Hamm wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.

Letzte Aktualisierung: April 2025