Offenbach am Main · Hessen

Mietpreisbremse Offenbach am Main

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Offenbach am Main zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Offenbach am Main 2024.

Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 27.11.2015
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Offenbach am Main?

Ja — Offenbach am Main (Hessen) ist seit dem 27.11.2015 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Offenbach am Main 2024 (https://www.offenbach.de/buerger_innen/bauen-wohnen/wohnen/wohnhilfen/mietspiegel.php).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Offenbach am Main

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Offenbach am Main?

Die Vergleichsmiete in Offenbach am Main hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Offenbach am Main 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Offenbach am Main?

In Offenbach am Main gilt die Mietpreisbremse seit 27.11.2015. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.