Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Offenbach am Main zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Offenbach am Main 2024.
Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.
Ja — Offenbach am Main (Hessen) ist seit dem 27.11.2015 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Offenbach am Main 2024 (https://www.offenbach.de/buerger_innen/bauen-wohnen/wohnen/wohnhilfen/mietspiegel.php).
Die Vergleichsmiete in Offenbach am Main hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Offenbach am Main 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.
In Offenbach am Main gilt die Mietpreisbremse seit 27.11.2015. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.
Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.