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Mietpreisbremse Potsdam

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Potsdam zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Potsdam 2024.

Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 01.01.2020
§ 556d BGB

Gilt die Mietpreisbremse in Potsdam?

Ja — Potsdam (Brandenburg) ist seit dem 01.01.2020 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Potsdam 2024 (https://www.potsdam.de/de/mietspiegel-0).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Potsdam

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Potsdam?

Die Vergleichsmiete in Potsdam hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Potsdam 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Potsdam?

In Potsdam gilt die Mietpreisbremse seit 01.01.2020. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was kann ich tun, wenn meine Miete möglicherweise zu hoch ist?

Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Neubauwohnungen in Potsdam?

Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Ist die Mietpreisbremse in Potsdam verfassungsgemäß?

Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Potsdam wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.

Letzte Aktualisierung: April 2025