Potsdam · Brandenburg

Mietpreisbremse Potsdam

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Potsdam zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Potsdam 2024.

Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 01.01.2020
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Potsdam?

Ja — Potsdam (Brandenburg) ist seit dem 01.01.2020 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Potsdam 2024 (https://www.potsdam.de/de/mietspiegel-0).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Potsdam

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Potsdam?

Die Vergleichsmiete in Potsdam hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Potsdam 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Potsdam?

In Potsdam gilt die Mietpreisbremse seit 01.01.2020. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.