Siegen · Nordrhein-WestfalenMietpreisbremse Siegen
Siegen · Nordrhein-Westfalen

Mietpreisbremse Siegen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Siegen zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Siegen 2022.

Hinweis: Für Siegen verwenden wir Schätzwerte. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir den örtlichen Mieterverein.
Mietspiegel 2022
Verordnung gilt seit n/a
§ 556d BGB

Gilt die Mietpreisbremse in Siegen?

Ja — Siegen (Nordrhein-Westfalen) ist seit dem n/a als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Siegen 2022 (https://www.siegen.de/stadtentwicklung/wohnen/mietspiegel/).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Siegen

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Siegen?

Die Vergleichsmiete in Siegen hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Siegen 2022 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Siegen?

In Siegen gilt die Mietpreisbremse seit n/a. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was kann ich tun, wenn meine Miete möglicherweise zu hoch ist?

Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Neubauwohnungen in Siegen?

Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Ist die Mietpreisbremse in Siegen verfassungsgemäß?

Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Siegen wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.

Letzte Aktualisierung: April 2025