Trier · Rheinland-PfalzMietpreisbremse Trier
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Mietpreisbremse Trier

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Trier zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Trier 2023.

Mietspiegel 2023
Verordnung gilt seit 08.10.2015
§ 556d BGB

Gilt die Mietpreisbremse in Trier?

Ja — Trier (Rheinland-Pfalz) ist seit dem 08.10.2015 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietung darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Trier 2023 (https://www.trier.de/media/www.trier.de/org/med_3339/4693_mietspiegelbroschuere.pdf).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Trier

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Trier?

Die Vergleichsmiete in Trier hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Trier 2023 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Trier?

In Trier gilt die Mietpreisbremse seit 08.10.2015. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was kann ich tun, wenn meine Miete möglicherweise zu hoch ist?

Nach § 556g BGB ist eine schriftliche Mitteilung (Rüge) an den Vermieter der empfohlene erste Schritt. Ab Eingang der Rüge könnte eine Rückforderung möglich sein. Unser Tool hilft Ihnen, einen Musterbrief zu erstellen.

Gilt die Mietpreisbremse auch bei Neubauwohnungen in Trier?

Nein — Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, sind gemäß § 556f BGB von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Ist die Mietpreisbremse in Trier verfassungsgemäß?

Ja — der BGH hat im Urteil VIII ZR 45/19 (2020) bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist. Die Verordnung in Trier wurde ebenfalls gerichtlich bestätigt.

Letzte Aktualisierung: April 2025