Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Worms zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Worms 2024.
Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.
Ja — Worms (Rheinland-Pfalz) ist seit dem 08.10.2025 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Worms 2024 (https://www.worms.de/neu-de/buerger-unterstuetzen/buergerdienste/mietspiegel/).
Die Vergleichsmiete in Worms hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Worms 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.
In Worms gilt die Mietpreisbremse seit 08.10.2025. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.
Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.